Stellungnahme
Nur ein bisschen Ungehorsam?
Zu den angekündigten Bischofsweihen der Piusbruderschaft
Seit der Ankündigung der Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. — „mit oder ohne Papst" — ringt mancher darum, dies alles richtig einzuordnen.
Dabei sind wir fest überzeugt, dass wir nur dann segensreich und wirksam für die Ehre Gottes und das Heil der Seelen wirken können, wenn wir in einer gesunden kirchlichen Haltung fest verankert sind. Deshalb möchte ich noch einmal versuchen, einige wesentliche Punkte zu erläutern.
Der Tenor der Rechtfertigungen zielt auf die aktuelle Kirchenkrise und das Heil der Seelen. Dabei wird behauptet, eine Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat sei nichts weiter als ein bisschen Ungehorsam.
Im Jahr 1988 hätte Erzbischof Lefebvre am 5. Mai die Gelegenheit gehabt, die schismatische Situation seiner Gemeinschaft zu beenden. Die entsprechende Unterschrift war bereits geleistet; doch am Tag darauf zog er sie zurück. Als Reaktion ließ Papst Johannes Paul II. ihm durch Kardinal Joseph Ratzinger mitteilen, der Papst sei bereit, gemeinsam mit Erzbischof Lefebvre am 15. August 1988 ein Mitglied der Bruderschaft zum Bischof zu weihen. – Das wäre ein guter Anfang gewesen. Die FSSPX wäre wieder voll in der kirchlichen Einheit verankert worden, und einer Priesterbruderschaft St. Petrus hätte es gar nicht bedurft. Heute wären wir – davon bin ich überzeugt – sehr viel weiter, als wir es tatsächlich sind. Die traditionelle Römische Liturgie in untrennbarer Einheit mit der unverkürzten katholischen Glaubenslehre und einer authentischen Glaubenspraxis ist und bleibt nämlich unbedingt zentral für die Überwindung der gegenwärtigen Krise.
Mit den Bischofsweihen vom 30. Juni 1988 hat Erzbischof Lefebvre seine Gemeinschaft in eine Sackgasse geführt. Nun ist die Piusbruderschaft, bedingt durch das hohe Alter der beiden noch verbleibenden Bischöfe, am Ende dieser Sackgasse angelangt. Es bleiben zwei Möglichkeiten: entweder umkehren, sich mit der kirchlichen Hierarchie versöhnen und das Werk Lefebvres in der vollen Einheit der Kirche fortsetzen, oder die Sackgasse verlängern. Tragischerweise scheint sich abzuzeichnen, dass es am 1. Juli zu einer Sackgassenverlängerung kommen wird.
Ein namhafter FSSPX-Priester wendet sich leidenschaftlich gegen einen in seinen Augen „starren, despotischen Gehorsam in der Kirche”. In seinem Plädoyer für den Ungehorsam erklärt er, der Gehorsam sei zwar „eine hohe Tugend, aber nicht die höchste”, und er fürchtet gar, an Gehorsam zu sterben. Freilich: Wenn die FSSPX nicht die Demut aufbringt, sich wieder in die Kirche einzuordnen, bleibt ihr nichts anderes übrig, als ihre Hoffnung auf ihre eigene lefebvrianische Sukzession zu setzen – und das Schiff fährt mit vollen Segeln auf ein Riff.
Viele Gläubige, die in den Prioraten der FSSPX eine geistliche Heimat gefunden haben, sind innerlich weit von einer schismatischen Gesinnung entfernt, und der Kurs von Pater Pagliarani bereitet ihnen Unbehagen. Um wieder zur Klarheit einer gesunden kirchlichen Haltung zu gelangen, mögen sie bedenken, dass es sich bei illegalen Bischofsweihen keineswegs nur um ein bisschen Ungehorsam handelt. Es geht vielmehr um etwas, das der göttlichen Ordnung der Kirche zuwiderläuft.
Die Erwählung eines Bischofskandidaten
Im traditionellen Pontificale Romanum steht der Ritus der Bischofsweihe unter dem Titel De consecratione electi in Episcopum – Von der Konsekration eines zum Bischofsamt Erwählten. Schon diese Formulierung zeigt deutlich, dass der Akt der Erwählung der Weihe vorausgeht. Nur wer rechtmäßig erwählt ist, kann auch rechtmäßig geweiht werden.
Die Erwählung eines Bischofskandidaten ist ein eminent jurisdiktioneller Akt. In der lateinischen Kirche gibt es nur einen einzigen, der dazu bevollmächtigt ist: den Papst. Daraus wird deutlich, welch erhebliche Anmaßung kirchlicher Leitungsgewalt bereits in der ‚Erwählung’ der Kandidaten durch die Oberen der FSSPX liegt.
Abbé Victor-Alain Berto (1900–1968), der während des Zweiten Vatikanischen Konzils Erzbischof Marcel Lefebvre als theologischer Experte zur Seite stand, schreibt zutreffend:
Nach göttlichem Recht bilden die Bischöfe, auch wenn sie verstreut sind, einen in der Kirche konstituierten Leib.Abbé V.-A. Berto, Pour la Sainte Église Romaine, 1976, S. 242
Die Eingliederung in diesen Leib ist aber nicht ein Akt der Weihegewalt, sondern ein Akt kirchlicher Leitungsgewalt.
Die FSSPX verfügt über keinerlei solche Gewalt. Wenn sie diese jedoch anmaßend simuliert, indem sie gegen den ausdrücklichen Willen des Papstes ‚ihre’ Bischöfe weiht, ist das ohne Zweifel ein schismatischer Akt. Nach Canon 1387 des kirchlichen Gesetzbuches ziehen sich auf diese Weise sowohl die Konsekratoren als auch die Geweihten die Tatstrafe der Exkommunikation zu.
Der päpstliche Primat
Dagegen wird argumentiert, der hl. Kardinal Robert Bellarmin habe gesagt, Widerstand sei erlaubt, wenn der Papst danach trachte, die Kirche zu zerstören. – Offenbar hält die FSSPX dies für gegeben. Dabei stellt sich aber die Frage, ob ein absoluter Notstand sich mit der Indefektibilität der Kirche überhaupt vereinbaren lässt und ob in einem solchen Fall nicht doch der Teufel gesiegt hätte. Wie aber stünde es dann um die Zusage Christi an seine Braut, die Kirche, dass nämlich die Pforten der Hölle sie nicht überwinden und ER sie niemals verlassen werde?
Auch bemüht man das Wort des hl. Apostels Paulus: „Als aber Kephas nach Antiochia kam, widerstand ich ihm ins Angesicht, weil er sich ins Unrecht gesetzt hatte.” (Gal 2, 11) – Dabei ist jedoch keineswegs erkennbar, dass Paulus sich dem Primas der Apostel gegenüber ungebührlich verhalten oder sich etwas der Autorität des Petrus Vorbehaltenes angemaßt hätte.
Bei den angekündigten Bischofsweihen geht es nicht darum, eine vom Papst geforderte schlechte Handlung zu unterlassen und auf diese Weise Widerstand zu leisten. Vielmehr maßt man sich etwas an, was unter die ureigensten Rechte des Papstes fällt, und etabliert mit illegalen Bischofsweihen eine schismatische Struktur außerhalb der Gemeinschaft der Kirche.
Bestätigt wird die päpstliche Autorität in der für jeden Katholiken verbindlichen Lehre des Ersten (!) Vatikanischen Konzils:
Wir lehren …: Die römische Kirche besitzt nach Anordnung des Herrn den Vorrang der ordentlichen Gewalt über alle anderen Kirchen. Diese Gewalt der Rechtsbefugnis des römischen Bischofs … ist unmittelbar. Ihr gegenüber sind Hirten und Gläubige jeglichen Ritus und Rangs … zur Pflicht hierarchischer Unterordnung und wahren Gehorsams gehalten, nicht allein in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch der Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche. Durch Bewahrung dieser Einheit mit dem römischen Bischof in der Gemeinschaft und im Bekenntnis desselben Glaubens ist so die Kirche Christi eine Herde unter einem obersten Hirten. Das ist die Lehre der katholischen Wahrheit, von der niemand abweichen kann, ohne Schaden zu leiden an seinem Glauben und an seinem Heil.Erstes Vatikanum, Pastor aeternus, Cap. 3, DS 3060
Der Weiheritus
Falls es tatsächlich am 1. Juli zu den angekündigten Weihen kommt, wird Pater Pagliarani – anmaßend im Namen der Kirche – zum weihenden Bischof sprechen: „Hochwürdigster Vater, die heilige Mutter, die katholische Kirche, bittet, dass du die hier anwesenden Priester zur Bürde des Bischofsamtes weihest.” Worauf der Konsekrator fragt: „Habetis mandatum Apostolicum? – Habt ihr dazu den Apostolischen Auftrag?” Die Antwort darauf wird wohl eine Lüge sein, wenn er sagt: „Habemus. – Ja, wir haben ihn.”
Der Ritus sieht vor, dass dann der Konsekrator gebietet: „Legatur. – Er möge verlesen werden.” Was nun? Wird man diesen Passus wohl streichen?
Gleich darauf legen die Weihekandidaten einen Eid ab, der mit den Worten beginnt: „Ego Electus Ecclesiae – Ich, der Erwählte der Kirche, werde von dieser Stunde an dem heiligen Apostel Petrus, der heiligen Römischen Kirche und unserem Papst Leo XIV. sowie seinen rechtmäßigen Nachfolgern treu und gehorsam sein.” – Ein Eid ist ein heiliger Schwur vor Gott. Wie tragisch wäre es, wenn sie dabei gar nicht die „Erwählten der Kirche” wären und den Eid schon im ersten Satz durch eine Lüge zum Meineid machten!
Das Bischofsamt
Die bischöfliche Würde schließt eine Beziehung zum Mystischen Leib Christi ein (potestas jurisdictionis). Die Bischofsweihe bewirkt nämlich im Geweihten eine von göttlichem Recht her bestehende unauslöschliche Befähigung, in der Kirche Leitungsgewalt auszuüben.
Um diese episkopale Gewalt tatsächlich auszuüben, bedarf es jedoch einer besonderen Bevollmächtigung, die die volle hierarchische Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern der Kirche voraussetzt. Alle im Weiheakt empfangenen Funktionen – einschließlich Firmung und Priesterweihe – können rechtmäßig nur in dieser Gemeinschaft ausgeübt werden.
Damit verbunden ist die Notwendigkeit, dass jeder (!) Bischof in der Kirche ‚verortet’ wird. Im Fall eines ‚Weihbischofs’ wird dieser zwar geweiht, ohne dass ihm eine aktuelle Jurisdiktion verliehen wird. Dennoch ist auch er in der Kirche ‚verortet’, indem ihm ein Titularbistum zugewiesen wird. Sein in der Weihe verankertes ‚Hauptsein’ kann er jedoch nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Papst und den anderen Bischöfen ausüben.
Sooft ein Weihbischof (oder emeritierter Bischof) irgendwo eine Firmung oder Priesterweihe spendet, muss er dazu die Sendung dessen empfangen, der in der jeweiligen Diözese die Jurisdiktion besitzt.
Für den 1. Juli 2026 ist vorgesehen, dass FSSPX-Bischöfe nicht nur ohne Jurisdiktion geweiht werden, sondern dass sie ihr Amt auch außerhalb der katholischen hierarchischen Gemeinschaft ausüben.
Zu einer solchen Amtsanmaßung sagt Papst Pius XII. in der Enzyklika Ad Apostolorum Principis (29. Juni 1958, Nr. 41):
Akte, die die Weihegewalt des Weihesakramentes erfordern und von Klerikern dieser Art vollzogen werden, sind zwar gültig …, sie sind jedoch schwer unerlaubt, das heißt verbrecherisch und sakrilegisch.Pius XII., Ad Apostolorum Principis (1958), Nr. 41
Und weiter zitiert er die Worte Jesu:
Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer nicht durch die Tür in den Schafstall eintritt, sondern anderswo einsteigt, ist ein Dieb und Räuber.Johannes 10, 1
Auch für die Piusbruderschaft gilt: Es ist objektiv gegen göttliches Recht und ein schwerer Angriff gegen die Einheit der Kirche, das Bischofsamt außerhalb der hierarchischen Gemeinschaft zu verleihen oder zu empfangen.
Aber die Krise …
Die Rechtfertigungsrhetorik der FSSPX trägt unverkennbar die Züge des sog. ‚Whataboutismus’. Auf den grundlegenden Einwand, dass Bischofsweihen ohne – oder gar gegen – päpstliches Mandat in sich schlecht sind und daher auf keinen Fall in Frage kommen, kontert man mit: „What about the crisis?”
Leidenschaftlich wird dann aufgezählt, was in der ‚Amtskirche’ alles im Argen liegt, und es folgt ein regelrechtes Sündenregister der Päpste von Leo XIV. bis Johannes Paul II.
Für die FSSPX ist freilich die Krise ein tragendes Moment ihrer Selbstrechtfertigung. In gewisser Weise ist sie auf die Krise sogar angewiesen. Am vorläufigen Ende der Sackgasse der lefebvrianischen Sukzession steht die drängende Frage nach der eigenen Zukunft; und so erscheinen neue Bischofsweihen als vermeintlich notwendige Maßnahme zur „Rettung der Kirche”. Die Kirche ist aber doch ein wenig größer als die Bruderschaft, und es gibt eine göttliche Zusage, die ganz besonders für Zeiten des Sturmes gilt. Sie lebt aus der Verheißung Christi, der seine Kirche niemals verlassen wird.
Aber gibt es denn die Krise nicht? – Gewiss, es gibt sie. Die Krise ist real, und sie ist schlimm. Niemand, der die Kirche liebt, wird die Tragödien der nachkonziliaren Entwicklung oder die gegenwärtigen synodalen Verwerfungen leugnen. Das Heilmittel kann aber nie und nimmer ein Schisma sein. Vielmehr ist das Schisma selbst Teil der Krankheit!
Schluss
In einer am 13. Mai 2026 veröffentlichten Erklärung schreibt der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Kardinal Víctor Manuel Fernández:
Ich bekräftige, was bereits mitgeteilt wurde. Die von der Priesterbruderschaft St. Pius X. angekündigten Bischofsweihen verfügen nicht über den entsprechenden päpstlichen Auftrag. Diese Geste wird ‚einen schismatischen Akt' darstellen (Ecclesia Dei, Nr. 3). ‚Die formale Zustimmung zu einem Schisma ist eine schwere Beleidigung Gottes und bringt die Exkommunikation mit sich, wie im Kirchenrecht festgesetzt ist' (ebenda, 5c).Kardinal Víctor Manuel Fernández, 13. Mai 2026
Und der Kardinal fügt hinzu: „Der Heilige Vater bittet in seinen Gebeten weiterhin den Heiligen Geist, die Verantwortlichen der Priesterbruderschaft Sankt Pius X. zu erleuchten, damit sie ihre schwerwiegende Entscheidung rückgängig machen.”
Schließen wir uns dem Gebet des Heiligen Vaters an!
Gerade weil in der Priesterbruderschaft St. Pius X. viel gutes und aufrichtiges Potential vorhanden ist, das zur Erneuerung der Kirche dringend gebraucht würde, wiegt die gegenwärtige Entwicklung umso schwerer. Dieses Potential gehört in das Herz der Kirche!
Beten wir daher inständig für alle Verantwortlichen. Möge der Heilige Geist, der am Pfingsttag in Gestalt von Feuer auf die junge Kirche herabkam, auch heute die Herzen erfüllen und sie zur Wahrheit zurückführen!
Thalwil, am Pfingstfest 2026.