Die Zehn Gebote · Das erste Gebot
Gelübde & Sünden gegen das erste Gebot
nach P. Martin Ramm FSSP
Das Gelübde
Etwas geloben heißt, etwas ernsthaft und feierlich zu versprechen. Ein Gelübde im eigentlichen Sinn ist ein Gott überlegt und frei gegebenes Versprechen, das kraft der Tugend der Gottesverehrung erfüllt werden muss (vgl. CIC can 1191).
Das Gelübde ist ein Akt der Hingabe, durch den sich der Christ Gott weiht oder ihm ein gutes Werk verspricht. Durch die Erfüllung seiner Gelübde schenkt er Gott, was er ihm versprochen und geweiht hat.
KKK 2102
Vier Wesensmerkmale
Es zielt auf seine Ehre.
Unter Zwang oder aus schwerer Furcht abgelegt, wäre es ungültig.
Ein bloßer Vorsatz ist noch kein Gelübde — es verpflichtet zur Erfüllung.
Etwas Unmoralisches oder Unmögliches kann nicht Gegenstand eines Gelübdes sein.
Was du gelobt hast, erfülle! Besser ist, du gelobst nicht, als dass du gelobst und nicht erfüllst!
Pred 5, 3 f.
Wer in einer schwerwiegenden Sache ein Gelübde nicht hält, begeht eine schwere Sünde. Darum soll ein Gelübde nie leichtfertig, sondern nur nach reiflicher Überlegung abgelegt werden.
Zwei Achsen der Unterscheidung
Das Kirchenrecht unterscheidet ein Gelübde nach zwei voneinander unabhängigen Gesichtspunkten (CIC can 1192):
Von privaten Gelübden kann ein Pfarrer aus gerechtem Grund dispensieren (CIC can 1196). Der Gelobende selbst kann die versprochene Leistung in ein besseres oder gleichwertiges Gut umwandeln (CIC can 1197).
Gelübde in der Heiligen Schrift
Wenn jemand, Mann oder Frau, das besondere Gelübde des Nasiräates ablegt, sich dem Herrn zu weihen … darf er nichts von dem genießen, was vom Weinstock kommt … ein Schermesser darf nicht über sein Haupt kommen.
Num 6, 2–5
Paulus … hatte sich in Kenchreä das Haupt scheren lassen, weil er ein Gelübde gemacht hatte.
Apg 18, 18
Jakob tat folgendes Gelübde: „Wenn Gott mit mir ist … will ich den Herrn mir zum Schutzgott erwählen … Alles, was du mir schenken wirst, will ich dir zu Ehren gern verzehnten!"
Gen 28, 20–22
Die Evangelischen Räte
Ordensleute bringen durch drei Gelübde je ein Gut zum Opfer dar:
opfert: Bindung an zeitliche Güter
opfert: Geborgenheit einer Familie
opfert: der eigene Wille
Sünden gegen das erste Gebot
Das erste Gebot fordert die rechte Verehrung des einen wahren Gottes. Gegen sie sündigt man durch Zuwenig ebenso wie durch ein verkehrtes Zuviel an Religiosität:
Der Aberglaube ist gewissermaßen ein abartiges Zuviel an Religiosität, der Unglaube ein Zuwenig.
KKK 2110
Unglaube
Vorstufe des Unglaubens ist der freiwillige Glaubenszweifel. Wie eine Versuchung zur Unreinheit erst durch willentliche Zustimmung sündhaft wird, ist auch eine Schwierigkeit gegen den Glauben an sich noch keine Sünde — sie wird es erst, wenn man ihr bewusst und willentlich Raum gibt.
Freiwilliger Glaubenszweifel besteht in der Vernachlässigung oder Weigerung, für wahr zu halten, was Gott geoffenbart hat und die Kirche zu glauben vorlegt.
KKK 2088
Unglaube ist die Verweigerung des Gehorsams und die Auflehnung gegen Gott und seine Offenbarung sowie die bewusste Ablehnung der geoffenbarten Wahrheit (vgl. KKK 2089).
Aberglaube
Aberglaube besteht darin, dass man geschaffenen Dingen eine höhere Kraft zuschreibt,
- die sie weder von Natur besitzen,
- noch durch kirchliche Weihe empfangen haben,
- noch durch göttliche Einsetzung in sich tragen.
Abergläubisch ist etwa, wer einem Hufeisen, Kleeblatt, Talisman oder Amulett Schutz zuschreibt — oder wer sich auf Kartenlegen, Handlesen, Astrologie, Horoskope oder Pendeln einlässt und sein Handeln davon abhängig macht.
Wer die Wirksamkeit von Gebeten oder von sakramentalen Zeichen dem bloß äußerlichen Verrichten zuschreibt und dabei von den inneren Haltungen, die sie erfordern, absieht, verfällt dem Aberglaube.
KKK 2111
Mein Volk befragt ein Holzstück. Sein Stab soll ihm Auskunft geben. Der Geist der Hurerei hat es betört.
Hos 4, 12
Wahrsagerei
Wahrsagerei betreibt, wer Verborgenes oder Zukünftiges auf unerlaubte Weise zu erforschen sucht. Schon der Baum der Erkenntnis (Gen 3) ist ein Bild des unberechtigten Zugriffs auf verborgenes Wissen.
Sämtliche Formen der Wahrsagerei sind zu verwerfen … Hinter Horoskopen, Astrologie, Handlesen, Deuten von Vorzeichen und Orakeln, Hellseherei und dem Befragen eines Mediums verbirgt sich der Wille zur Macht.
KKK 2116
Die Jahre unseres Lebens und die Beschaffenheit irdischen Tuns hängen nicht ab von der Natur der Elemente und nicht von dem Einfluss der Gestirne, sie stehen vielmehr in der Macht des höchsten und wahren Gottes.
Leo I., 6. Rede über die Passion
Magie & Okkultismus
In Magie und Spiritismus sucht man Kontakt zu Geistern oder verborgenen Mächten, oft mit Hilfe sogenannter Medien:
Sämtliche Praktiken der Magie und Zauberei, mit denen man sich geheime Mächte untertan machen will … verstoßen schwer gegen die Tugend der Gottesverehrung. Spiritismus ist oft mit Wahrsagerei oder Magie verbunden. Darum warnt die Kirche die Gläubigen davor.
KKK 2117
Die sog. „weiße Magie" ist ebenso zu verwerfen wie die „schwarze Magie" — sie verfolgt nur angeblich gute Zwecke. Auch Tische- oder Gläserrücken darf man keinesfalls als harmlos betrachten; häufig tarnen sich solche okkulten Praktiken als Party-Gag.
Niemand finde sich bei dir, der … einen Totengeist oder Wahrsagegeist befragt oder Auskunft bei den Toten sucht. Denn ein Gräuel für den Herrn ist jeder, der solches tut.
Dt 18, 10–12
Götzendienst
Götzendienst besteht darin, ein Geschöpf an die Stelle Gottes zu setzen und es an seiner Stelle zu verehren oder anzubeten.
Es ist Götzendienst, wenn der Mensch anstelle Gottes etwas Geschaffenes ehrt und verehrt, ob es sich nun um Götter oder Dämonen … oder um Macht, Vergnügen, Rasse, Ahnen, Staat, Geld oder ähnliches handelt.
KKK 2113
Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon.
Mt 6, 24
Auch jede Form ungeordneter Anhänglichkeit an geschaffene Güter kann als eine Art Götzendienst verstanden werden — der Mensch macht sich einen falschen Gott:
Offenkundig sind die Werke des Fleisches … Unzucht, Götzendienst, Zauberei, Feindschaften, Zank, Eifersucht … die solches treiben, werden das Reich Gottes nicht erben.
Gal 5, 19–21
Exkurs
Das Pendeln
Divinatorisches Pendeln ist eine esoterische Praxis, bei der ein Pendel genutzt wird, um Antworten auf Ja/Nein-Fragen zu erhalten. Der Katechismus weist alle Formen der Wahrsagerei zurück (KKK 2116) — sachlich gehört dazu auch das Pendeln.
In seinem Buch „Helfen und Heilen" wollte P. Thomas Häberle das Pendeln rechtfertigen — und liefert dabei ungewollt ein Beispiel, wie es innerhalb esoterischer Kreise gedeutet wird: als paranormale Fähigkeit, sich mit jedem Punkt der Erde zu verbinden und „Strahlen" zu empfangen.
ohne Grundlage
Das Pendeln ist als esoterische Praxis klar abzulehnen.
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